Bedingungen Gau-Königsschießen

1. Das Schießen ist nur für Schützenvereine, und deren Mitglieder, des Schützengaues Erlangen.

2. Der Gaukönig/Gaujugendkönig kann nur mit Luftgewehr oder Luftpistole und nur für einen Verein geschossen werden. Es darf nicht aufgelegt geschossen werden.

3. Aufgelegt darf nur auf die Jubiläumsscheibe, Stefan-Müller-Pokals sowie Serien-/Auflagescheibe geschossen werden!

4. Umrechnungsfaktoren

Auflagescheibe

LP-Auflage 1:3

350er-Scheibe und Stefan Müller-Pokal

LG-Auflage 2,5:1

LP-Auflage kein Korrekturfaktor

Luftpistole 1:3

Jubiläumsscheibe der SG 1673 Erlangen-Bruck e.V.

LG-Auflage 5,0:1

LP-Auflage

3,0:1

Luftpistole 1:3

5. Ringwertung erfolgt in Zehnteln, eine Serie besteht aus 10 Schuss

6. Die Eintragungen in die Startkarte und in die Scheiben hat der Schütze zu überwachen.

7. Schützen müssen Ihren Schuss auf die Gau-Königsscheibe / Jubiläumsscheibe bei der Aufsicht anmelden

8. Reklamationen jeder Art müssen sofort nach Beendigung des Schießens erfolgen.

9. Bei Teilergleichheit entscheidet das Deckblatt, bei Ringgleichheit die Deckserie. Bei absoluter Gleichheit entscheidet das Los.

10. Der Federbock ist ausschließlich für schwerbehinderte Schützen zugelassen.

11. Das Programm kann unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden

12. Auf jede Scheibengattung kann nur ein Preis gewonnen werden.

13. Bei etwaigen Differenzen entscheidet das (Gau-)Schützenmeisteramt unter Ausschluss des Rechtsweges endgültig.

14. In allen nicht aufgeführten Fällen ist die Sportordnung des DSB und BSSB maßgebend.

15. Die Scheiben werden elektronisch über die von Meyton gelieferte Software ausgewertet. Die Ergebnisse werden stichprobenartig durch die Gausportleitung geprüft. Die Schießergebnisse werden sowohl bei Serie als auch bei Teiler mit Zehntel angegeben.

16. Mit dem Lösen der Startkarte erkennt der Schütze diese Bestimmungen an.

17. Zur besseren Lesbarkeit wurde auf geschlechtsspezifische Benennungen verzichtet. Es sind stets Schützinnen oder Schützen gemeint.